Schulpflegschaft

Auszug aus dem Schulgesetz
§ 72, Absatz 2Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Schulpflegschaftsvorsitzender Thomas Preuß – stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende Sonja Nemitz-Günther

Unsere Aufgabe ist es diesen trockenen Paragraphen mit Leben zu füllen.

Damit dies funktioniert sind wir auch auf Ihre Unterstützung angewiesen, d.h. wir brauchen Ihre Ideen und Anregungen, aber auch Kritik, um diese dann in den Gremien zu diskutieren und umzusetzen.
Sprechen Sie uns direkt an, per Mail schulpflegschaft@gymnasium-bergneustadt.de oder über das Sekretariat.