Konzeptionen und Absprachen zur Leistungsbewertung

Grundsätze zur Leistungsbewertung

„Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein“ (§ 48SchulG).

Kompetenzerwartungen und Kriterien für die Leistungsbewertung müssen den Schülerinnen und Schülern im Voraus transparent gemacht werden. Im Klassenbuch/Kursheft wird die Bekanntgabe der fachspezifischen Beurteilungs­kriterien zu Beginn des Schuljahres vermerkt. Für die Schülerinnen und Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen. Ein Leistungsstand im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit soll daher vierteljährlich bekannt gegeben werden. Der Lernstand wird, in der Sekundarstufe I, zur Mitte des Halbjahres von der jeweiligen Fachlehrkraft in die Notenhefte der Klassen eingetragen und die Bekanntgabe im Klassenbuch bzw. Kursheft vermerkt. In der Sekundarstufe II erfolgen die Rückmeldungen an die Jahrgangstufen- und Oberstufenkoordination. Bei Bedarf führt jeder Lehrer/jede Lehrerin dazu ein persönliches Leistungsgespräch mit dem/der Schüler/-in, bei dem inhalts- und dar­stellungsbezogene Kriterien angesprochen und Stärken und Optimierungsperspekti­ven des Lernenden aufgezeigt werden.

Eine reine Leistungsrückmeldung zum Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit erfolgt aber auch jederzeit auf Nachfrage der Schülerin/des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten.

Bewertung von schriftlichen Arbeiten

Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern frühzeitig angekündigt und von den Fachlehrern in einen von der Mittelstufenkoordination verwalteten Ordner eingetragen, um eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Prüfungstermine zu gewährleisten. Die Übungsformen in den Lernerfolgsüberprüfungen ermöglichen den Lernenden auch Erkenntnisse über ihre individuelle Lernentwicklung. Deshalb umfasst die Leistungsbewertung einer Klassen- und Kursarbeit in allen Jahrgängen nicht nur die Ziffernnote (ggf. mit Tendenz), sondern eine individuelle, am Erwartungshorizont orientierte Leistungsrückmeldung, zum Beispiel in Form eines Bewertungsrasters, eines Gutachtens oder einer Bepunktung mit Musterlösung. Die Rückmeldung weist neben inhaltsbezogenen Teilleistungen auch – sofern im Fach vorgesehen –  darstellungsbezogene Leistungen aus. Die Beurteilung der Leistung wird mit der Diagnose des erreichten Lernstandes versehen. Beispiele zu einem Erwartungshorizont mit der Gewichtung der einzelnen Anforderungsbereiche können den fächerspezifischen schulinternen Lehrplänen entnommen oder auf der Seite des Schulministeriums NRW eingesehen werden.

Vor der Rückgabe einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle werden drei Schülerarbeiten (eine gute / mittlere / schwache Leistung) der Schulleitung mit einer Übersicht der Kurs-/ Klassenergebnisse vorgelegt (Formular).

Bewertung der Sonstigen Mitarbeit

Der Bewertungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Diese werden in einem kontinuierlichen Prozess vor allem auf der Grundlage von Beobachtungen von Schülerhandlungen während des Schuljahres beurteilt.

Sport, Musik und Kunst haben einen Sonderstatus, da es produktorientierte Fächer sind. Wichtig ist in diesen Fächern der individuelle Lernfortschritt des Schülers, der im Auge zu behalten ist, und nicht eine normierte Leistung. Die Objektivierbarkeit der fachspezifischen Leistungsfähigkeit erhöht sich von Klasse 5 bis Q2.

Weitere fächerspezifische Bestandteile der „Sonstigen Mitarbeit“ sowie deren Gewichtung sind in den jeweiligen schulinternen Lehrplänen der Fächer ausgeschärft.

Gewichtung der Bewertungsbereiche

In der APO-SI §6 (3) heißt es:„Die Beurteilungsbereiche ‚Schriftliche Arbeiten‘ und ‚Sonstige Leistungen im Unterricht‘ sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.“

Ergänzend dazu sind weitere Grundsätze zur Gewichtung von schriftlichen und sonstigen Leistungen durch die Fachkonferenzen festgelegt und können den schulinternen Lehrplänen der jeweiligen Fächer entnommen werden.

Informationen zur zentralen Lernstandserhebung

Die Lernstandserhebungen in Klasse 8 sind ein wichtiger Bestandteil des schulischen Bildungsauftrages, der schulinternen Evaluation und Schulprogramm­arbeit. Diese dienen der Qualitätsentwicklung und -sicherung und ermöglichen als systematisches Diagnoseverfahren Hinweise zu den Stärken und zum Förderbedarf von Lerngruppen zu erhalten.

Die Lernstandserhebungen beziehen sich nicht wie Klassenarbeiten auf unmittelbar im Vorfeld der Durchführung behandelte Inhalte. Die Entwicklung der Aufgaben orientiert sich an den Standards wissenschaftlicher Leistungstests. Der spezifische Aufbau des Tests ermöglicht eine Erfassung und Einteilung von aufeinander aufbauenden Kompetenzniveaus.

Die Lernstandserhebungen werden jedoch nicht benotet und nicht als Klassenarbeit gewertet und dienen damit nicht der Bewertung der Leistungen einzelner Schülerinnen und Schüler.