Religion

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Schauen wir in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, entdecken wir im Art. 7 folgendes: „Die Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und die Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, dies ist das vornehmste Ziel der Erziehung“.

Das biblische Menschenbild lehrt den Menschen als Geschöpf und Mitmenschen zu verstehen. Das biblische Menschenbild lehrt uns auch sehr viel über die Fehler von Menschen.

Religion an einer öffentlichen Schule können wir von einem ganzheitlichen biblischen Menschenbild her begründen: Die Bildung eines Menschen orientiert sich an „Gottes Ebenbild“, die die Einzigartigkeit, Unverwechselbarkeit und Würde der Person in den Mittelpunkt stellt. Lernen geschieht in und für das Leben eines Menschen. Das Evangelium befreit dazu, sich gegen Bildelemente und Menschen verachtende Beziehungen wehren zu müssen.

Für den Religionsunterricht ist es eine zentrale Frage nach dem Verständnis von Bildung. Muss Bildung nicht mehr bereitstellen als die Anwendung von Wissen und Gelernten? Was bedeutet es, wenn Bildung zunehmend als eine ökonomische Ressource verstanden wird?

Was ist nun eine spezifische Handschrift des Religionsunterrichts? Religionsunterricht ist eingebettet in den Bildungsauftrag der Schule. Wie jedes andere Unterrichtsfach trägt er zum Erwerb von Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen bei. Im Rahmen unserer Schule steht der Unterricht in Beziehung zu anderen Unterrichtsfächern. Religionsunterricht ist von der Sache her fachübergreifend und fächerverbindend. Mit seiner dialogisch ausgerichteten Grundstruktur berücksichtigt der Religionsunterricht konkurrierende Weltdeutungen und macht vor allem die Fragen und Themen der Schülerinnen und Schülern als Experten ihrer Lebenswelt zum Ausgangspunkt seiner Didaktik, wie aber auch die Aussagen der biblischen Schriften und die Aussagen der Tradition und die Wahrnehmung der christlichen Gegenwart. Das Ziel des Religionsunterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern Wege zur Bildung eigener Überzeugungen zu ermöglichen und ihre Lebenskompetenz zu stärken. Er fördert somit die Subjektwerdung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Bildungsprozesses, etwa durch Selbstreflexion und die Entwicklung von Haltungen.

Der Religionsunterricht hat es mit Grundfragen zu tun, die die Menschen schon immer beschäftigt haben. Die Antworten in einer Pluralen Gesellschaft sind sehr vielfältig. Der evangelische Religionsunterricht macht in diesem Fall das evangelische Angebot, bei der Orientierung in diesem vielstimmigen Konzert voller Harmonien und ebenso viele Disharmonien zu helfen, indem er zwei wesentliche Leitlinien als Gesprächs Grundlage vorgestellt: die biblischen Schriften und die Tradition und Gegenwart christlicher Praxis.
Diese Leitlinien sind zum Kennzeichen seiner Erkennbarkeit zum anderen sind sie Orientierungshilfen, nicht nur im Dialog mit anderen Religionen und Weltanschauungen, sondern auch im Dialog mit anderen schulischen Fächern

Die grundlegenden Fragen des Menschen: Was glaube ich? Woher komme ich? Wohin gehe ich? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen? –  Verbinden sich mit einem Menschenbild, das das Leben als Geschenk begreift. Von dieser Grundlage aus wird nach dem Ziel des Lebens und des eigenen Lebensweges gefragt. In der Bibel der Überlieferung und Gegenwart christlicher Praxis finden sich Beispiele für Lebenswege, in deren Auseinandersetzung der eigene Weg gefunden werden kann. Religionsunterricht fragt gezielt nach dem christlichen Deutungsangeboten für menschliches Leben in einer pluralistischen Gesellschaft. So können Maßstäbe für religiöse und ethische Entscheidungen genannt werden und eine eigenverantwortliche Lebenseinstellung entstehen. Darin liegt sein spezifischer Beitrag im Zusammenhang der Werterziehung, die zum Auftrag der ganzen Schule gehört. Dass die Gottesfrage jeder Frage nach Werten und deren Vermittlung vorauszugehen hat, ist Alleinstellungsmerkmal des Religionsunterrichtes.