Schulabschlüsse

Am WWG kann in der Oberstufe nach jeder Jahrgangsstufe ein Schulabschluss erworben werden.

1. Am Ende der Einführungsphase (10. Schuljahr): Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss)
Der Abschluss entspricht dem mittleren Abschluss, der an anderen Schulformen am Ende der Sekundarstufe I erworben werden kann und dort die Schülerinnen und Schüler berechtigt die gymnasiale Oberstufe zu besuchen. Diese Berechtigung erwerben die Schülerinnen und Schüler am WWG bereits nach dem 9. Schuljahr.

2. Im Laufe der Qualifikationsphase: Fachhochschulreife, schulischer Teil („Fachabitur“)
Folgt auf den schulischen Teil der Fachoberschulreife ein einjähriges Praktikum oder eine Berufsausbildung, so berechtigt die Fachoberschulreife zum Studium an einer (Fach-)Hochschule, zum Teil fachgebunden.

3. Am Ende der Q2 (12. Schuljahr): allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Mit dem Ablegen des Zentralabiturs in drei schriftlichen und einem mündlichen Fach schließen die Schülerinnen und Schüler das Gymnasium ab. Sie erlangen damit den höchsten Schulabschluss in Deutschland und können jeden Beruf ergreifen.