Schulordnung

Alle am Schulleben Beteiligten sollen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Aufgaben die Möglichkeit haben, einer Schulgemeinde anzugehören, in der ein  Klima  der gegenseitigen Achtung, der Offenheit und des Vertrauens von allen mitgestaltet und mitgetragen wird. Um dies zu gewährleisten, sind die Anerkennung und Einhaltung grundlegender Regeln erforderlich. Von oben erlassene Verbote oder Gebote erschweren zumeist den Verständigungsprozess.

Die allseitige Zustimmung zu Grundregeln kann eher gelingen, wenn die folgenden Grundhaltungen / Prinzipien Beachtung finden.

Einfühlungsvermögen:

Keine Regel kann mitmenschliches Verhalten sicherstellen,
wenn nicht jeder bereit ist, sich immer wieder in die Situation anderer hineinzuversetzen.

Gegenseitigkeit:

Bei aller Ungleichheit der Rollen von Lehrern, Schülern und Eltern können Kooperation und Interaktion in der Schule nur gelingen, wenn die Beziehungen auf Gleichheit und Gegenseitigkeit angelegt sind.

Anerkennungsbereitschaft:

Jeder muss bereit sein, getroffene Vereinbarungen zu respektieren und dauerhaft zu beachten. Dazu gehören als wesentliche Bestandteile die Regeln, die sich einzelne Gruppen selbst geben.

Veränderungsbereitschaft:

Bei aller Anerkennung getroffener Vereinbarungen ist das Bewusstsein für Veränderbarkeit gleichermaßen wichtig:
Lehrer, Schüler und Eltern sollen sich die Bereitschaft
erhalten, auf neue Situationen und Anforderungen zu reagieren.

Sorgfalt und Ordnung

Das Zusammenleben einer großen Zahl von Menschen erfordert einen geordneten Rahmen, in dem für jeden die Chance besteht, sich wohlzufühlen und seinen Verpflichtungen und Möglichkeiten nachzukommen.
Dazu gehören:

•     Lehrer und Schüler halten den zeitlichen Rahmen ein (Pünktlichkeit)

•     Lehrer und Schüler sind gemeinsam verantwortlich für die Gestaltung der Klassenräume,

für die Sauberkeit im Klassenraum und auf dem Schulhof

•    Sie bemühen sich um die Erhaltung des Schulgebäudes, des Mobiliars und den verantwortungsvollen Umgang mit

ausgeliehenen Materialien

•    Sie achten auf umweltbewusstes Verhalten, so auch auf einen sparsamen  Umgang mit Ressourcen

Sicherheit und Rücksichtnahme

Die Schule ist eine Begegnungsstätte für viele Menschen auf einem relativ begrenzten Raum. Damit keiner gefährdet wird, ist Rücksichtnahme erforderlich. Dazu gehören:
•    Ballspielen ist nur dort möglich, wo andere damit rechnen, also nur auf den ausgewiesenen Flächen

•    Drängeln an Türen, in den Fluren und auf den Treppen ist gefährlich und rücksichtslos

•    Alkoholgenuss und Rauchen sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt; Ausnahmeregelungen gelten nur bei

besonderen Anlässen.

Hilfsbereitschaft und Einsatz füreinander

Von jedem Mitglied der Schulgemeinde kann erwartet werden, dass es sich für andere einsetzt und Hilfe leistet, so gut es kann. Das gilt insbesondere für den jeweils Schwächeren.
Dazu gehören:
•    Eine funktionierende Schülervertretung erfordert den engagierten Einsatz vieler Schüler und die Unterstützung

durch die Schule

•    Ältere Schüler setzen sich für jüngere ein, wie es z.Zt. bei der Tätigkeit der Paten und Patinnen geschieht und in den

Förderkursprogrammen der SV

•    Die Lehrer sind bemüht, auch die kleinen Probleme von Schülern ernst zu nehmen

Rechtliche Vorgaben

Bestimmte Pflichten ergeben sich aus den rechtlichen Bedingungen der Schule.
Dazu gehören:

•    Schüler müssen während der Unterrichtszeit beaufsichtigt sein und dürfen daher nicht das Schulgelände verlassen

(ausgenommen S II -Schüler).

•    Sorgfältige Aufsicht ist die Pflicht der Lehrerinnen und Lehrer.

•    Fernbleiben vom Unterricht muss in jedem Fall  direkt bei Wiederantritt des Schulbesuchs beim

Klassenlehrer / Klassenlererin bzw. beim Jahrgangsstufenleiter entschuldigt werden.

•    Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur in ganz besonderen Ausnahmefällen vom

Schulleiter genehmigt werden.